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Blitzschutz

Im Kanton Zürich sind Bauten und Anlagen gegen Blitzschlag zu schützen, die je nach Nutzung, Bauart oder Bauhöhe besonderer Gefährdung ausgesetzt sind, zum Beispiel Bauten mit grosser Personenbelegung wie Theater, Kinos, Sport- und Ausstellungshallen. Mehr- und Einfamilienhäuser sind hingegen nur teilweise der Blitzschutzpflicht unterstellt. Der Bau einer Anlage wird aber grundsätzlich empfohlen. Als Faustregel gilt, dass die Kosten 0.5 bis 1 Prozent der Bausumme ausmachen. Ein bescheidener Betrag angesichts möglicher Schadenfolgen.

Die Blitzschutzanlage schützt Haus und Bewohner absolut sicher vor den Urkräften des Blitzschlages.
Jedes Jahr sind im Kanton Zürich über 500 Schäden an Gebäuden infolge Blitzschlag zu verzeichnen, welche keine vorschriftsgemässe Blitzschutzanlage installiert hatten. Die Statistik der Gebäudeversicherungen ist eindeutig. Es gibt keine nennenswerten Schadenfälle an Gebäuden, die mit einem fachgerecht installierten Gebäudeblitzschutz ausgerüstet waren.

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